Sie ist eine Erstschulung gem. § 5 a LGlüG für Mitarbeitende von Lotto RLP.

Diese Fortbildung ist Teil der umfassenden Schulung und muss vor Antritt der Präsenzschulung „umfassende Schulung“ absolviert werden. Beide Fortbildungen ergänzen sich und sind für Sie nach §5 a Landesglücksspielgesetz innerhalb der ersten sechs Monate nach Arbeitsantritt verpflichtend zu absolvieren.
- Trainer/in: Markus Rothbrust
Diese Online-Fortbildung richtet sich an Betreiber von Spielhallen und deren Mitarbeitende (nicht an Automatenaufsteller). Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen umzusetzen, die in diesem Kurs näher erläutert werden.
Diese Schulung ist nach § 5a Landesglücksspielgesetz eine Erstschulung.

- Trainer/in: Frank Heider
- Trainer/in: Tanja Maus
Liebe Nutzerin, lieber Nutzer unserer eLearning-Angebote,
Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns eine Wiederholungsschulung zum Thema Glücksspielsuchtprävention durchlaufen möchten. Bevor Sie beginnen, beachten Sie bitte folgendes:
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung ist das zuvor erfolgreiche Absolvieren einer umfassenden Schulung in Rheinland-Pfalz. Bitte stellen Sie vor der kostenpflichtigen Anmeldung zu einer Wiederholungsschulung sicher, dass Sie eine Bescheinigung einer umfassenden Schulung in Rheinland-Pfalz haben. Vielen Dank!
Diese Schulung ist nach § 5a Landesglücksspielgesetz eine Wiederholungsschulung.
Diese Online-Fortbildung richtet sich an Betreiber von Gaststätten, in denen Geldspielgeräte aufgestellt sind und deren Mitarbeitende. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen umzusetzen, die in diesem Kurs näher erläutert werden.
Diese Schulung ist nach § 5a Landesglücksspielgesetz eine Erstschulung.

- Trainer/in: eLearning Admin
- Trainer/in: Frank Heider
Liebe Nutzerin, lieber Nutzer unserer eLearning-Angebote,
Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns eine Wiederholungsschulung zum Thema Glücksspielsuchtprävention durchlaufen möchten. Bevor Sie beginnen, beachten Sie bitte folgendes:
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung ist das zuvor erfolgreiche Absolvieren einer umfassenden Schulung in Rheinland-Pfalz. Bitte stellen Sie vor der kostenpflichtigen Anmeldung zu einer Wiederholungsschulung sicher, dass Sie eine Bescheinigung einer umfassenden Schulung in Rheinland-Pfalz haben. Vielen Dank!
Diese Schulung ist nach § 5a Landesglücksspielgesetz eine Wiederholungsschulung.

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer unserer eLearning-Angebote,
Wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns eine Wiederholungsschulung zum Thema Glücksspielsuchtprävention durchlaufen möchten. Bevor Sie beginnen, beachten Sie bitte folgendes:
Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung ist das zuvor erfolgreiche Absolvieren einer umfassenden Schulung in Rheinland-Pfalz. Bitte stellen Sie vor der kostenpflichtigen Anmeldung zu einer Wiederholungsschulung sicher, dass Sie eine Bescheinigung einer umfassenden Schulung in Rheinland-Pfalz haben. Vielen Dank!